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Neues EU Reifenlabel zum 01.05.2021

Seit dem 01.05.2021 gilt die neue EU-Verordnung 2020/740, besser bekannt als EU-Reifenlabel, in allen europäischen Mitgliedsländern.

Das EU-Reifenlabel gibt Ihnen eine Orientierung über 5 Leistungsmerkmale eines Reifens.

  1. Kraftstoffeffizienz
  2. Nasshaftung
  3. Externes Rollgeräusch
  4. Ob für Schnee geeignet
  5. Ob für Eis geeignet

Zur Beurteilung eines Reifen sollten jedoch mehr Kriterien herangezogen werden, zum Beispiel der Bremsweg oder das Fahrverhalten auf trockener Fahrbahn.

Das Label sollte eine gute Fachberatung vor Ort also nicht ersetzen.

Die neue Verordnung ersetzt die bis dahin gültige (EG) Nr. 1222/2009 und führt mit den neuen Vorschriften zum EU-Reifenlabel eine Reihe von Änderungen für Pkw- (C1), Llkw- (C2) sowie Bus-und Lkw-Reifen (C3) ein.

Neuerungen:

  1. Name des neuen Labels ("Energie")
  2. QR -Code für jede Reifentypkennung mit Link zur EU-Produktdatenbank (EPREL)
  3. Handelsname oder Handelsmarke des Anbieters
  4. Reifentyp-Kennung/Artikelnummer: Sie ermöglicht eine eindeutige Identifizierung eines Produkts
  5. Reifengröße, Lastindex und Geschwindigkeitsindex
  6. Reifenklasse: d.h. C1 (PKW), C2 (Llkw) oder C3 (Bus /Lkw)
  7. Klassifizierung der Kraftstoffeffizienz
  8. Klassifizierung der Nasshaftung
  9. Externes Rollgeräusch
    › Externes Rollgeräusch Angabe in dB(A)
    › ABC-Klassifizierung
  10. Schneegriffigkeits-Piktogramm › Eignung für Nutzung bei extremen Schneeverhältnissen
  11. Eisgriffigkeits-Piktogramm
  12. Nummer dieser Verordnung, „2020/740“

Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Kraftstoffeinsparung und die Verkehrssicherheit in hohem Maße von der eigenen Fahrweise abhängen, sowie speziell auf folgende Umstände:

  1. Der Kraftstoffverbraucht kann durch umweltschonende Fahrweise erheblich reduziert werden.
  2. Zur Verbesserung der Kraftstoffeffizienz und der Nasshaftung ist der Reifendruck regelmäßig zu prüfen.
  3. Die Bremswege müssen immer beachtet werden.

Reifen mit dem Symbol  sind sogenannte „Eisreifen“, diese Reifen sind für Straßenoberflächen mit Eisschicht oder fester Schneedecke ausgelegt und sollten nur bei sehr schwierigen Witterungsverhältnissen (z. B. niedrigen Temperaturen) zum Einsatz kommen.

Beim Einsatz von sogenannten Eisreifen bei weniger schwierigen Witterungsverhältnissen (z. B. Nässe oder wärmeren Temperaturen) können diese Reifen, insbesondere im Hinblick auf Nasshaftung, Handhabung und Verschleiß, zu suboptimalen Leistung führen.

Für welche Reifen gilt die Verordnung nicht?

  • Reifen für harten Geländeeinsatz (POR)
  • Oldtimer-Reifen
  • Notreifen
  • Reifen mit Geschwindigkeitsindex < 80 km/h (F)
  • Reifen mit Felgendurchmesser ≤10” oder ≥ 25”
  • Nordische Winterreifen mit Spikes
  • Reifen für den Rennsport
  • Gebrauchte Reifen, sofern diese nicht aus einem Drittland​ importiert werden
  • Runderneuerte Reifen (zukünftige Aufnahme wird diskutiert)

Hinweis:

Der Verkauf von Reifen mit bisherigen Reifenlabel gem. EU-Verordnung EG Nr. 1222/2009 ist weiterhin zulässig.

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